Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer von der Südwestdeutschen Warenbörse e.V. (nachfolgend „Börse“ genannt) durchgeführten Veranstaltung, erkennt der/die Teilnehmer/in (nachfolgend Vertragspartner) die Geltung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen kommen nicht zur Anwendung, es sei denn, die Börse stimmt diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Die Anmeldung zur Teilnahme an einer von der Börse durchgeführten Veranstaltung hat wenigstens in Textform (per E-Mail, Fax oder per Post) zu erfolgen. Die Anmeldung durch den Vertragspartner stellt ein Angebot dar. Die Annahme erfolgt – bei Verfügbarkeit – ebenfalls wenigstens in Textform durch eine Bestätigungsmitteilung der Börse. Bei einer begrenzten Teilnehmerzahl, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
3. Zahlung; Fälligkeit
Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung durch den Vertragspartner sofort fällig (Vorkasse) und innerhalb von 7 Tagen ab Anmeldung zu zahlen. Mit Ablauf der Zahlungsfirst kommt der Vertragspartner in Verzug. Die Teilnahmegebühr ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Börse behält sich die Geltendmachung eines weiteren Verzugszinssatzes vor.
Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Umbuchungen
Sollte der Vertragspartner oder die von ihm zur Teilnahme an der Veranstaltung angemeldete Person an der gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen können, kann der Vertragspartner gegen eine Umbuchungsgebühr eine andere Person benennen, die stattdessen an der Veranstaltung teilnimmt. Die Umbuchung muss der Börse wenigstens in Textform (per E-Mail, Fax oder per Post) mitgeteilt werden.
Folgende Bearbeitungsgebühren werden von der Börse für eine Umbuchung („Teilnehmerwechsel“) erhoben: 10 % des Bruttopreises
In der Woche vor Veranstaltungsbeginn (7 Tage vorher) ist eine Umbuchung – auch gegen Gebühr – nicht mehr möglich.
Eine Stornierung seites des Teilnehmers ist nur bis zu sechs Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Nach dieser Frist sind die Teilnahmegebühren vollumfänglich zu entrichten.
Die für die Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen Gebühren sind – auch bei Nichterscheinen des Vertragspartners oder des von ihm benannten Teilnehmers – in voller Höhe zur Zahlung fällig. Eine Anrechnung auf nachfolgende Veranstaltungen erfolgt nicht.
5. Absage von Veranstaltungen
Die Börse behält sich vor, aus wichtigen Gründen oder/und oder von ihr nicht zu vertretenden Gründen (insbesondere aufgrund höherer Gewalt), die Veranstaltung abzusagen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Falle in voller Höhe zurückerstattet.
6. Haftung
Eine Haftung der Börse ist ausgeschlossen; mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen, welche die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen. In einem solchen Fall ist die Haftung jedoch den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7. Änderungsvorbehalt
Die Börse ist berechtigt, Änderungen der Veranstaltung und insbesondere ihres Ablaufs vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der Veranstaltung für die Teilnehmer nicht wesentlich beeinflussen.
8. Gerichtsstand; anwendbares Recht
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart, soweit nicht ein Verbraucher beteiligt ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Börse ist allerdings berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am ehesten entspricht.